Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Hlawna GmbH., Rottweg 83, 5020 Salzburg
1. Allgemeines:
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Hlawna GmbH. erfolgen ausschließlich aufgrund der jeweils gültigen ÖNORMEN und DIN-NORMEN. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
2. Anbote / Bedingungen:
Sämtliche Anbote unserer Firma sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung zustande. Widerspricht der Käufer Abänderungen vom Anbot in dieser Auftragsbestätigung nicht binnen 5 Werktagen, so gilt der Vertrag im Sinne der Auftragsbestätigung als zustande gekommen. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart.
3. Termine:
Vereinbarte Termine für den Beginn der Arbeiten oder sonstige Termine gelten nicht als Fixtermine und sind daher veränderbar.
4. Befreiung von der Erfüllung:
Für nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldete Arbeitsverzögerungen unsererseits haften wir nicht, ebenso haften wir nicht für den von uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund von Maschinenbruch, ungünstigen Witterungsverhältnissen, höhere Gewalt, Streik, und ähnliches. In diesen Fällen verzichtet der Auftraggeber auf sein Vertragsrücktrittsrecht und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art.
5. Preise / Zahlungen:
Den im Angebot enthaltenen Materialpreisen liegen unsere Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Anbotslegung zugrunde. Sollten sich die Preise bis zur Ausführung unserer Arbeiten erhöhen, erhöhen sich im selben Ausmaß auch unsere Material-Angebotspreise.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber Überweisungen mit Bankspesen zu Lasten Empfänger durchführen, so sehen wir die Leistung der Rechnungsbegleichung als nicht vollständig erfüllt und wird der Spesenbetrag nachgefordert. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art immer, ist nicht zulässig Bei Überschreiten des Zahlungszieles, werden Verzugszinsen von 6% p.a. vereinbart. Im Fall der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten zu ersetzen.
6. Baustelleneinrichtung:
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist eine einmalige Pauschale für das An- und Absiedeln auf die Baustelle im Preis inkludiert. Jede weiter An- und Absiedelung wird in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung / Schadenersatz / Produkthaftung:
Geregelt durch die ÖNORMEN, DIN-Normen und ABGB
8. Mängelrüge:
Geregelt in der ÖNORM und DIN-Norm
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand:
5020 Salzburg
10. Anzuwendendes Recht:
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.